Was du wissen solltest

Rechte und Pflichten in der dualen Ausbildung

Wenn du eine duale Ausbildung beginnst, schließt du mit deinem Ausbildungsbetrieb einen Ausbildungsvertrag ab. Damit verbindest du als Azubi bestimmte Rechte und Pflichten, die gesetzlich geregelt sind – vor allem im Berufsbildungsgesetz (BBiG), im Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG), im Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) und im Arbeitszeitgesetz.

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Deine Rechte als Azubi

In deiner Ausbildung hast du verschiedene Rechte, die dir zu stehen. Die wichtigsten Rechte in der Ausbildung haben wir für dich hier zusammengefasst.

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Recht auf einen Ausbildungsvertrag

Du hast ein Recht darauf, dass dein Betrieb dir einen schriftlichen Ausbildungsvertrag gibt. Darin steht, was du lernst, wie lange die Ausbildung dauert, wie viel du verdienst, wie viele Stunden du arbeitest und wie viele Urlaubstage du bekommst.

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Recht auf eine Vergütung

Du bekommst während der Ausbildung monatlich Ausbildungsvergütung. Sie muss jährlich steigen und zwar so, dass sie üblich für deinen Beruf und deine Region ist. Auch für Berufsschultage und Prüfungen muss die Vergütung gezahlt werden.

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Recht auf geeignete Ausbildung

Du hast Anspruch darauf, dass dein Betrieb dir alles beibringt, was du brauchst, um deinen Beruf später auszuüben. Das heißt: Du darfst nicht nur „egal welche Aufgaben“ machen, sondern nur Tätigkeiten, die wirklich zur Ausbildung gehören.

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Recht auf Ausbildungsmittel

Der Betrieb muss dir Arbeitsmittel kostenlos stellen, also Werkzeuge, Materialien, spezielle Kleidung, Bücher oder Software, die du für deine Ausbildung brauchst.

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Freistellung für Schule/Prüfungen

Du wirst für den Berufsschulunterricht, Prüfungen und außerbetriebliche Ausbildungsmaßnahmen freigestellt. Das bedeutet: Du darfst an diesen Tagen auf keinen Fall arbeiten müssen.

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Recht auf ein positives Zeugnis

Wenn du deine Ausbildung abgeschlossen hast, bekommst von der Schule du ein schriftliches Zeugnis, das deine Leistungen und Kenntnisse beschreibt. Von der Abschlussprüfung selbst gibt es ein separates Zeugnis. Zudem bekommst du vom Betrieb ein Arbeitszeugnis (hier darf nichts negatives drin stehen).

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Recht auf bezahlten Urlaub

Du hast Anspruch auf bezahlten Urlaub:

Unter 18 Jahren: mindestens 25–30 Tage pro Jahr (je nach Alter gestaffelt).

Ab 18 Jahren: mindestens 24 Tage pro Jahr.

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Besondere Kündigungsrechte

In einer Ausbildung gelten besondere Regeln zur Kündigung – z. B. kann in der Probezeit einfacher gekündigt werden und danach nur unter bestimmten Voraussetzungen. Wie lange die Probezeit geht und was die Fristen sind, steht in deinem Arbeitsvertrag.

Deine Pflichten als Azubi

Natürlich hast du in der Ausbildung aber nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten. Welche Pflichten du in der Ausbildung hast, erfährst du hier:

Lernpflicht

Du musst dich bemühen, dir die Kenntnisse und Fertigkeiten anzueignen, die für deinen Beruf wichtig sind. Du bist nicht nur „arbeitender Azubi“, sondern auch Lernender.

Berufsschule besuchen

Du musst am Berufsschulunterricht teilnehmen und dich dort auch bemühen, den Stoff zu lernen.

Sorgfaltspflicht

Du musst deine Aufgaben sorgfältig, zuverlässig und gewissenhaft ausführen. Das gilt auch für das richtige Bedienen von Maschinen, Werkzeugen oder Computern.

Berichtsheft führen

Viele Ausbildungen verlangen, dass du ein Berichtsheft führst – das ist ein Ausbildungsnachweis, der oft für deine Prüfungszulassung wichtig ist.

Weisungsgebundenheit

Du musst den Anweisungen deiner Ausbilder und weisungsberechtigter Personen folgen, solange sie im Rahmen deiner Ausbildung liegen.

Schweigepflicht

Du darfst über betriebliche und geschäftliche Geheimnisse nicht einfach so sprechen oder Dinge weitergeben, die nicht für Außenstehende bestimmt sind.

Meldepflicht

Wenn du krank bist oder nicht zur Schule oder Arbeit kommen kannst, musst du das sofort melden und ab einem bestimmten Zeitpunkt eine ärztliche Bescheinigung vorlegen.

Betriebs- und Hausordnung

Du musst dich an die Betriebsordnung halten – z. B. Regeln zu Pausen, Kleidung, Sicherheit und Verhalten im Betrieb.

Speziell für jüngere Azubis (< 18 Jahre)

Wenn du noch minderjährig bist, gelten zusätzlich das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG):

Arbeitszeitgrenzen

Nicht mehr al 8 h täglich und 40 h wöchentlich.
Längere Pausen und kürzere Arbeitszeiten als bei Erwachsenen sind Pflicht.

Zitterschutz

Du darfst bestimmte Arbeiten oder Geräte nicht bedienen, wenn sie gesundheitlich riskant sind (je nach Alter und Art des Berufs).

Deine Gesundheit geht vor Arbeitszeit

Du darfst maximal 8 Stunden am Tag und 40 Stunden pro Woche arbeiten. Überstunden sind für Minderjährige grundsätzlich nicht erlaubt – auch nicht „freiwillig“.

Gefährliche Arbeiten sind tabu

Du darfst keine gefährlichen, gesundheitsschädlichen oder übermäßig schweren Arbeiten ausführen. Wenn eine Tätigkeit dich körperlich oder psychisch gefährdet, ist sie nicht erlaubt – auch wenn andere sie machen.

Gesundheitschecks sind Pflicht

Vor Beginn der Ausbildung und nach dem ersten Ausbildungsjahr ist eine ärztliche Untersuchung vorgeschrieben. Ohne diese Bescheinigung darfst du gar nicht oder nicht weiter beschäftigt werden.

Was darfst du nicht in der Ausbildung?

Du musst keine Arbeiten machen, die nichts mit deiner Ausbildung zu tun haben – z. B. den privaten Wagen des Chefs putzen oder dauernd Kaffee kochen.
Du darfst nicht ohne Vergütung länger arbeiten, als vertraglich oder gesetzlich erlaubt ist – z. B. unbezahlte Überstunden musst du nicht akzeptieren.
Du musst nicht im Betrieb bleiben, wenn du merkst, dass es nicht passt – es gibt spezielle Kündigungsregeln für Azubis (z. B. in der Probezeit).

Häufig gestellte Fragen zu „Rechte und Pflichten in der Ausbildung“

Du hast Fragen?

Wenn du Fragen oder Probleme hast, kannst du dich an deine Kammer (IHK/HWK) wenden oder – wenn es im Betrieb einen gibt – an die Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV).

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