Was du wissen solltest
Rechte und Pflichten in der dualen Ausbildung
Wenn du eine duale Ausbildung beginnst, schließt du mit deinem Ausbildungsbetrieb einen Ausbildungsvertrag ab. Damit verbindest du als Azubi bestimmte Rechte und Pflichten, die gesetzlich geregelt sind – vor allem im Berufsbildungsgesetz (BBiG), im Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG), im Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) und im Arbeitszeitgesetz.


Deine Rechte als Azubi
In deiner Ausbildung hast du verschiedene Rechte, die dir zu stehen. Die wichtigsten Rechte in der Ausbildung haben wir für dich hier zusammengefasst.

Recht auf einen Ausbildungsvertrag
Du hast ein Recht darauf, dass dein Betrieb dir einen schriftlichen Ausbildungsvertrag gibt. Darin steht, was du lernst, wie lange die Ausbildung dauert, wie viel du verdienst, wie viele Stunden du arbeitest und wie viele Urlaubstage du bekommst.

Recht auf eine Vergütung
Du bekommst während der Ausbildung monatlich Ausbildungsvergütung. Sie muss jährlich steigen und zwar so, dass sie üblich für deinen Beruf und deine Region ist. Auch für Berufsschultage und Prüfungen muss die Vergütung gezahlt werden.

Recht auf geeignete Ausbildung
Du hast Anspruch darauf, dass dein Betrieb dir alles beibringt, was du brauchst, um deinen Beruf später auszuüben. Das heißt: Du darfst nicht nur „egal welche Aufgaben“ machen, sondern nur Tätigkeiten, die wirklich zur Ausbildung gehören.

Recht auf Ausbildungsmittel
Der Betrieb muss dir Arbeitsmittel kostenlos stellen, also Werkzeuge, Materialien, spezielle Kleidung, Bücher oder Software, die du für deine Ausbildung brauchst.

Freistellung für Schule/Prüfungen
Du wirst für den Berufsschulunterricht, Prüfungen und außerbetriebliche Ausbildungsmaßnahmen freigestellt. Das bedeutet: Du darfst an diesen Tagen auf keinen Fall arbeiten müssen.

Recht auf ein positives Zeugnis
Wenn du deine Ausbildung abgeschlossen hast, bekommst von der Schule du ein schriftliches Zeugnis, das deine Leistungen und Kenntnisse beschreibt. Von der Abschlussprüfung selbst gibt es ein separates Zeugnis. Zudem bekommst du vom Betrieb ein Arbeitszeugnis (hier darf nichts negatives drin stehen).

Recht auf bezahlten Urlaub
Du hast Anspruch auf bezahlten Urlaub:
Unter 18 Jahren: mindestens 25–30 Tage pro Jahr (je nach Alter gestaffelt).
Ab 18 Jahren: mindestens 24 Tage pro Jahr.

Besondere Kündigungsrechte
In einer Ausbildung gelten besondere Regeln zur Kündigung – z. B. kann in der Probezeit einfacher gekündigt werden und danach nur unter bestimmten Voraussetzungen. Wie lange die Probezeit geht und was die Fristen sind, steht in deinem Arbeitsvertrag.
Deine Pflichten als Azubi
Natürlich hast du in der Ausbildung aber nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten. Welche Pflichten du in der Ausbildung hast, erfährst du hier:
Lernpflicht
Du musst dich bemühen, dir die Kenntnisse und Fertigkeiten anzueignen, die für deinen Beruf wichtig sind. Du bist nicht nur „arbeitender Azubi“, sondern auch Lernender.
Berufsschule besuchen
Du musst am Berufsschulunterricht teilnehmen und dich dort auch bemühen, den Stoff zu lernen.
Sorgfaltspflicht
Du musst deine Aufgaben sorgfältig, zuverlässig und gewissenhaft ausführen. Das gilt auch für das richtige Bedienen von Maschinen, Werkzeugen oder Computern.
Berichtsheft führen
Viele Ausbildungen verlangen, dass du ein Berichtsheft führst – das ist ein Ausbildungsnachweis, der oft für deine Prüfungszulassung wichtig ist.
Weisungsgebundenheit
Du musst den Anweisungen deiner Ausbilder und weisungsberechtigter Personen folgen, solange sie im Rahmen deiner Ausbildung liegen.
Schweigepflicht
Du darfst über betriebliche und geschäftliche Geheimnisse nicht einfach so sprechen oder Dinge weitergeben, die nicht für Außenstehende bestimmt sind.
Meldepflicht
Wenn du krank bist oder nicht zur Schule oder Arbeit kommen kannst, musst du das sofort melden und ab einem bestimmten Zeitpunkt eine ärztliche Bescheinigung vorlegen.
Betriebs- und Hausordnung
Du musst dich an die Betriebsordnung halten – z. B. Regeln zu Pausen, Kleidung, Sicherheit und Verhalten im Betrieb.
Speziell für jüngere Azubis (< 18 Jahre)
Wenn du noch minderjährig bist, gelten zusätzlich das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG):
Arbeitszeitgrenzen
Nicht mehr al 8 h täglich und 40 h wöchentlich.
Längere Pausen und kürzere Arbeitszeiten als bei Erwachsenen sind Pflicht.
Zitterschutz
Du darfst bestimmte Arbeiten oder Geräte nicht bedienen, wenn sie gesundheitlich riskant sind (je nach Alter und Art des Berufs).
Deine Gesundheit geht vor Arbeitszeit
Du darfst maximal 8 Stunden am Tag und 40 Stunden pro Woche arbeiten. Überstunden sind für Minderjährige grundsätzlich nicht erlaubt – auch nicht „freiwillig“.
Gefährliche Arbeiten sind tabu
Du darfst keine gefährlichen, gesundheitsschädlichen oder übermäßig schweren Arbeiten ausführen. Wenn eine Tätigkeit dich körperlich oder psychisch gefährdet, ist sie nicht erlaubt – auch wenn andere sie machen.
Gesundheitschecks sind Pflicht
Vor Beginn der Ausbildung und nach dem ersten Ausbildungsjahr ist eine ärztliche Untersuchung vorgeschrieben. Ohne diese Bescheinigung darfst du gar nicht oder nicht weiter beschäftigt werden.
Was darfst du nicht in der Ausbildung?
Häufig gestellte Fragen zu „Rechte und Pflichten in der Ausbildung“
Muss ich unbezahlte Überstunden leisten während meiner Ausbildung?
Nein, du musst keine unbezahlten Überstunden in der Ausbildung machen. Generell bist du in der Ausbildung nicht dazu verpflichtet Überstunden zu machen, außer dies ist im Ausbildungsvertrag explizit geregelt. Wenn sie angeordnet werden, müssen sie dem Ausbildungszweck dienen und ein Ausbilder oder Ausbildungsbeauftragter muss mit anwesend sein. Die Beschäftigung mit Ausbildungsfremden Tätigkeiten während der Überstunden ist nicht zulässig. Sie müssen entweder bezahlt oder in Freizeit ausgeglichen werden.
Muss ich unrelevante Arbeiten in der Ausbildung machen?
Nein, während deiner Ausbildung musst du keine unrelevanten Arbeiten wie ständiges Kaffeekochen machen. Auch Putzen oder private Erledigungen gehören nicht zu deiner Ausbildung. Einzelne kleine Aufgaben sind ok, aber Lernen muss im Mittelpunkt stehen.
Muss ich betriebsfremde Tätigkeiten während meiner Ausbildung machen?
Nein, du musst keine betriebsfremden Arbeiten während der Ausbildung machen. Auch Tätigkeiten ohne Lernwert musst du nicht machen. Alles, was keinen Bezug zu deinem Ausbildungsberuf hat, darf nicht regelmäßig verlangt werden. Deine Aufgaben müssen einen Lernwert haben. Du bist Azubi und kein billiger Ersatz für Fachkräfte. Tätigkeiten ohne Lernwert dürfen nicht den Großteil deiner Arbeit ausmachen.
Muss ich ein Berichtsheft führen während meiner Ausbildung?
Ja, du bist verpflichtet während deiner Ausbildung ein Berichtsheft zu führen (in den meisten Ausbildungen zumindest). In der Regel ist es täglich zu führen und zeigt was du gelernt hast (auch wann du Urlaub hattest oder krank warst). Oft ist das vollständige und vom Ausbilder oder ausbildendem Betrieb geprüfte und abgezeichnete Berichtsheft Voraussetzung für die Abschlussprüfung. Der Betrieb muss dir dafür Zeit geben.
Muss ich mich während der Ausbildung krankmelden?
Ja, wenn du krank bist oder fehlst, musst du sofort Bescheid sagen – im Betrieb und ggf. in der Berufsschule. Ab einem bestimmten Tag brauchst du auch eine ärztliche Krankmeldung.
Muss ich in der Aubildung immer machen, was mir gesagt wird?
Ja, – aber nur im Rahmen deiner Ausbildung. Du musst Anweisungen von Ausbildern oder Vorgesetzten befolgen, solange sie zu deiner Ausbildung gehören und legal sind. Aufgaben, die nichts mit deinem Beruf zu tun haben, musst du nicht akzeptieren.
Du hast Fragen?
Wenn du Fragen oder Probleme hast, kannst du dich an deine Kammer (IHK/HWK) wenden oder – wenn es im Betrieb einen gibt – an die Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV).